Liebe Eltern,
vom 07.01.2020 bis 09.01.2020 findet die schulzahnärztliche Untersuchung der Kinder der Klassen 5 bis 7 gemäß §5 der Verordnung über die Schulgesundheitspflege vom 23. August 2018 statt.
Den Wortlaut des betreffenden Absatzes 2 entnehmen Sie dem Anhang.
Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird durch Frau Thiele, Zahnärztin, SG Kinder- u. Jugendärztlicher Dienst, Landratsamt Erzgebirgskreis, durchgeführt.
Dabei handelt es sich um eine Kontrolluntersuchung ohne Behandlung.
Die Teilnahme Ihres Kindes an dieser Untersuchung ist freiwilligund kostenlos. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wenn Sie die Teilnahme Ihres Kindes an dieser Vorsorgeuntersuchung nicht wünschen.
Schulzahnärztliche Untersuchungen bieten die Möglichkeit einer unabhängigen individuellen Beratung zum persönlichen Kariesrisiko und der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit.
Nach der Erhebung des Zahnstatus werden die Daten anonymisiert und ausgewertet. Auf der Grundlage dieser Daten können zielgruppenspezifische Prophylaxeprogramme durchgeführt werden, von denen auch Ihr Kind profitiert. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme möglichst aller Schüler an dieser Untersuchung.
Die Kinder der Klassen 5 und 6 sollen bitte, soweit vorhanden, denVorsorgepass „Gesunde Zähne“ zum Termin mitbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaffenbach
Schulleiter
Auszug aus
Verordnung über die Schulgesundheitspflege vom 23. August 2018 durch.
In § 5 heißt es:
(2) Das Gesundheitsamt führt in der Regel jährlich schulzahnärztliche Untersuchungen von der Klassenstufe 1 bis 7 durch, an denen die Schüler teilzunehmen haben, deren Eltern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen haben. In Schulen, in denen das Gesundheitsamt festgestellt hat, dass das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, können die schulzahnärztlichen Untersuchungen bis zur Klassenstufe 10 durchgeführt werden.