Datenschutzrechtliche Information für die Mitglieder des Fördervereins für die Oberschule
nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (=Verarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung) personenbezogener Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie beruhen auf dem Mitgliederverhältnis sowie der Rechte aus dem Datenschutzrecht.
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Verantwortlich: |
Förderverein für die Oberschule Olbernhau e.V. c/o Hans-Jürgen Bräuer Albertstraße 23 09526 Olbernhau Email: info@foerderverein-os-olbernhau.de Homepage: https://www.oberschule-olbernhau.de Förderverein im Bereich Schulleben |
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Woher stammen die personenbezogenen Daten, die wir nutzen? |
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten, die wir von unseren Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft erhalten haben. |
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Welche Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir? |
Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Personalien, wie Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer, Handynummer, Bankverbindungsdaten, Email-Adresse. |
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Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten |
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und bereichsspezifischen Datenschutznormen. |
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Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten |
Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft. Der Zweck der Verarbeitung richtet sich in erster Linie nach den Notwendigkeiten bei der Durchführung der Mitgliedschaft. Aufgrund einer Einwilligung: Soweit uns ein Mitglied eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt hat, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen. Dabei ist zu beachten, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben: Zudem unterliegen wir als Verein diversen rechtlichen Verpflichtungen aus Gesetzen, Satzungen und Ordnungen, wie z.B. Anforderungen aus Steuergesetzen. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem Maßnahmen zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten. |
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Wer bekommt die Daten? |
Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Verantwortlichen die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der Mitgliedschaft oder gesetzlicher Pflichten benötigen. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Vereins ist zunächst zu beachten, dass wir die geltenden Datenschutzvorschriften einhalten. Informationen über Mitglieder dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen, Satzungen oder Ordnungen auf Basis der Mitgliedschaft dies gebieten, eine Einwilligung vorliegt oder der Verein zur Erteilung einer Auskunft befugt ist (z.B. Stellen und Behörden). |
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Werden Daten in ein Drittland übermittelt? |
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) findet grundsätzlich nicht statt. |
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Wie lange werden die Daten gespeichert? |
Soweit erforderlich, verarbeiten wir personenbezogene Daten für die Dauer der Mitgliedschaft. Darüber hinaus unterliegt der Verein verschiedenen Aufbewahrungs-und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), den Einzelsteuergesetzen oder Satzungen und Ordnungen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zu dreißig Jahre betragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
Sobald die Verarbeitung der Daten, insbesondere die Speicherung der Daten nicht mehr zur Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist und keine Aufbewahrungs-und Dokumentationspflichten bestehen, werden die Daten unverzüglich gelöscht. |
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Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten? |
Im Rahmen der Mitgliedschaft müssen von einem Mitglied nur diejenigen Daten bereitgestellt werden, die für die Aufnahme und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind oder zu deren Verarbeitung der Verein gesetzlich oder durch Satzungen und Ordnungen verpflichtet ist. Ohne diese Daten wird der Förderverein für die Oberschule Olbernhau e.V. in der Regel die Durchführung der Mitgliedschaft ablehnen oder beenden müssen |
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Datenschutzrechte für betroffene Personen
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Jede betroffene Person hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Tel. 0351/493-5401 Fax.0351/493-5490 Email: saechsdsb@slt.sachsen.de |
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Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? |
Der Förderverein für die Oberschule Olbernhau e.V. nutzt keine automatisierte Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Begründung und Durchführung einer Mitgliedschaft. |
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Inwieweit werden die Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt? |
Der Förderverein für die Oberschule Olbernhau e.V. setzt kein Profiling/Scoring ein, d.h. personenbezogene Daten werden nicht automatisiert verarbeitet, mit dem Ziel bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten. |