Unabhängig von den Streikmaßnahmen des Öffentlichen Nahverkehrs findet weiterhin normaler Unterricht nach Plan statt. Aufgaben Online werden nicht gestellt, alle Lehrer sind im Präsenzunterricht. Entgegen einiger Berichte in den Medien wird ein Fehlen in der Schule an diesen Tagen nicht als "Unentschuldigt" gewertet, da der Schülerverkehr eine Leistung ist, wofür die Eltern bezahlt haben. Ein Ausfall des Schülerverkehrs, aus welchen Gründen auch immer, kann den Erziehungsberechtigten daher nicht angelastet werden.
U. Klaffenbach, Sl