Hausordnung der Oberschule Olbernhau

  1. Das Schulgebäude öffnet 7.30 Uhr. Diejenigen Schüler, deren Schulbus früher in Olbernhau ankommt, erhalten die Erlaubnis, bei schlechten Witterungsbedingungen das Schulgebäude früher über den Wirtschaftseingang zu betreten. Sie müssen sich jedoch in dem Zimmer aufhalten, in dessen Nähe sich der aufsichtführende Lehrer befindet.

  2. Die Schule wird über den vorderen oder über den Eingang am Anbau betreten oder verlassen.

  3. Während der Unterrichtszeiten bleibt das Schulgebäude verschlossen.

  4. Die Oberbekleidung wird grundsätzlich vor den Zimmern belassen, es sei denn, durch Lehrpersonal werden andere Regelungen getroffen.

  5. Für abgestellte Fahrräder und Kraftfahrzeuge übernimmt die Schule grundsätzlich keine Haftung. Die Schule bietet die Möglichkeit, Fahrräder in einem abgesperrten Raum auf dem Schulhof abzustellen. Den digitalen Schlüssel erhält der Schüler von der Schulleitung. Wer mit dem Moped in die Schule kommt, benötigt dafür eine Genehmigung der Schulleitung. Beim Befahren und beim Verlassen des Schulhofes muss es geschoben werden.

  6. Nach Beendigung des Unterrichtes bzw. nach Beendigung des Ganztagsangebotes muss das Schulgebäude verlassen werden. Fahrschüler können die offenen Ganztagsangebote auch nutzen, um durch sinnvolle Freizeitgestaltung die Wartezeiten bis zur Busabfahrt zu überbrücken.

  7. Die Schule und der Schulhof werden gegen 16.00 Uhr verschlossen. Längerer Aufenthalt in der Schule oder spätere Termine sind rechtzeitig bei der Schulleitung anzuzeigen. Für das sichere Verschließen aller Eingangstüren ist die entsprechende Lehrkraft verantwortlich.

  1. Zwei Minuten vor Beginn einer Unterrichtsstunde wird vorgeklingelt. Alle Schüler halten sich danach an ihren Plätzen auf. Ist 10 min nach dem Stundenklingeln kein Lehrer anwesend, so teilt das der Klassensprecher im Sekretariat mit.

  2. Der Unterricht findet je nach Fach in Blöcken zu 90 Minuten bzw. in Unterrichtsstunden zu 45 Minuten statt.

  3. Jeder Schüler und Lehrer informiert sich täglich und eigenverantwortlich über eventuelle Änderungen im Stundenplan.

  4. Jede Klasse verfügt über einen Ordnungsdienst, der aus zwei Schülern besteht. Dieser ist beim Verlassen des Raumes für dessen Sauberkeit verantwortlich. Er verlässt stets als letztes den Raum, gemeinsam mit dem Lehrer.

  5. In den Pausen ist den Weisungen der aufsichtführenden Personen Folge zu leisten. Dabei wird die Aufsicht der Lehrer durch Schüler der zehnten bzw. neunten Klassen unterstützt.Die Einteilung der Aufsichten ist durch den Aufsichtsplan geregelt. Findet nach der 2. bzw. nach der 4. Stunde eine Hofpause statt, so wird dies neben dem Sekretariat angezeigt.

  6. Die Fenster in den Klassenräumen bleiben in den Pausen grundsätzlich geschlossen oder werden lediglich angekippt.

  7. Die Nutzung der Smartpanels in den Klassenräumen obliegt ausschließlich den Lehrkräften oder auf Anweisung, eigenmächtiges Nutzen durch Schüler ist verboten.

  8. Die Schüler der neunten und zehnten Klassen dürfen in der Mittagspause (12.05 Uhr bis 12.35 Uhr) das Schulgelände verlassen, sofern sie die Genehmigung ihrer Eltern vorher eingeholt haben. Für einen Schüler außerhalb des Schulgeländes ist die Aufsichtspflicht der Schule in jedem Fall erloschen. Schadensansprüche gegen den Schulträger können nicht geltend gemacht werden. Außerdem müssen die Schüler sicherstellen, dass sie sich zum Vorklingeln wieder in ihrem Unterrichtsraum befinden.

  1. Die Anwesenheit im Unterricht ist für jeden Schüler und Lehrer Pflicht. Freistellungen und Beurlaubungen vom Unterricht genehmigt auf rechtzeitig gestellten Antrag (bis ein Tag) der Klassenleiter und ab einem Tag der Schulleiter.

  2. Bei Abwesenheit durch Krankheit muss die Schule am ersten Krankheitstag bis 9.00 Uhr (gegebenenfalls auch telefonisch) unterrichtet werden. Beim nächsten Schulbesuch legt der Schüler eine schriftliche Entschuldigung vor. Ärztliche Atteste müssen von den Eltern gegengezeichnet werden.

  1. Das Mitbringen von Waffen aller Art, Feuerzeugen, Streichhölzern, Laserpointer, der Genuss von Alkohol sowie das Kauen von Kaugummi sind untersagt.
  2. Das Rauchen ist im gesamten Schulgelände einschließlich aller Gebäude, Turnhallen und Pausenflächen verboten. Unter dieses Verbot entfällt auch der Besitz und das Mitführen von Rauchwaren. (Jugendschutzgesetz)
  3. Bei Verdacht auf grobe Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Punkte 4.1 und 4.2 sowie bei Gefahr in Verzug sind Lehrer berechtigt, Taschenkontrollen bei Schülern ohne Vorankündigung und in Anwesenheit von mindestens einem Zeugen durchzuführen.
  4. Mobiltelefone und Smartwatches bleiben im Unterricht und während der Pausen grundsätzlich ausgeschaltet und in der Tasche. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden diese eingezogen und müssen von den Eltern und persönlich in der Schule abgeholt werden. Bei wiederholten Verstößen behält sich die Schule vor, das Mobiltelefon erst zum Ende des laufenden Schulhalbjahres zurückzugeben. Die Nutzung von Spielkonsolen und anderen elektronischen Geräten ist verboten, sofern es nicht von einem Fachlehrer zu Unterrichtszwecken ausdrücklich erlaubt wird.
  5. Es ist selbstverständlich, dass jeder die Einrichtungs- und   Lehrgegenstände der Schule pfleglich behandelt. Beschädigungen sind sofort dem Fachlehrer, Klassenleiter oder Zimmerverantwortlichen zu melden. Vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigtes sowie verlorenes Inventar wird der Schulträger auf Kosten des Schuldigen reparieren bzw. ersetzen lassen.

Außerplanmäßige Veranstaltungen sind nur mit Genehmigung der Schulleitung oder des Schulträgers gestattet. Sie sind rechtzeitig vorher beim Hausmeister oder bei der Schulleitung anzuzeigen.

 

Die Hausordnung wurde zuletzt geändert und von der Schulkonferenz beschlossen im Februar 2023.

pdf - 0,05 MB Hausordnung, gültig seit Februar 2023

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