Oberschule ist die Bezeichnung für öffentliche Schulen im Freistaat Sachsen. Sie führen diese Bezeichnung seit dem 1. August 2013. Diese Schulart wurde 1991 unter der Bezeichnung „Mittelschule“ in Sachsen eingeführt und weiterentwickelt.
An der Oberschule können der Hauptschulabschluss, der qualifizierende Hauptschulabschluss und der Realschulabschluss erworben werden. Die Oberschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie ist eine differenzierte Schulart und gliedert sich in einen Hauptschulbildungsgang und einen Realschulbildungsgang.
Praktisch, handwerklich oder technisch begabte Jugendliche werden hier optimal gefördert. Aber auch wirtschaftlich, sprachlich oder musisch interessierte Schülerinnen und Schüler, die an einer beruflichen Schule weiter lernen wollen, erwerben an der Oberschule eine gründliche allgemeine und berufsvorbereitende (Aus-) Bildung. Die Oberschule umfasst die Klassenstufen 5 bis 10. Die Klassenstufen 5 und 6 haben orientierende Funktion. Ab der Klassenstufe 5 wird neben dem Pflichtbereich ein Wahlbereich gemäß § 6 Absatz 4 des Sächsischen Schulgesetzes eingerichtet.
Die Schulen bieten im Wahlbereich für besonders leistungsbereite Schüler ab der Klassenstufe 6 das Fach zweite Fremdsprache nach Maßgabe der Stundentafel an. Im Rahmen der Schulart Oberschule gibt es Schulen mit besonderem Bildungsweg oder Profil wie zum Beispiel Schulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, Schulen für tänzerische Ausbildung anstelle eines Wahlbereiches in den Klassenstufen 9 und 10 sowie Schulen mit dem Bildungsweg Produktives Lernen.
Ab der Klassenstufe 7 wird der Unterricht nach dem angestrebten Abschluss im Haupt- oder Realschulbildungsgang (abschlussbezogener Unterricht) erteilt. Die äußere Differenzierung erfolgt in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik und Chemie (Differenzierungsfächer). Das pädagogische Konzept soll Aussagen zur pädagogischen und organisatorischen Umsetzung des abschlussbezogenen Unterrichts enthalten.
Der Hauptschulbildungsgang umfasst die Klassenstufen 7 bis 9 und führt zum Hauptschulabschluss oder zum qualifizierenden Hauptschulabschluss. Der Realschulbildungsgang umfasst die Klassenstufen 7 bis 10 und führt zum Realschulabschluss.
Die Klassenkonferenz entscheidet zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 6 auf der Grundlage der bisher gezeigten Leistungen und der voraussichtlichen Leistungsentwicklung, welchen Bildungsgang der Schüler besucht.
Alle Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Schüler im Hauptschulbildungsgang können mit Ablegung der Prüfung am Ende der Klassenstufe 9 den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. Mit erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schüler im Realschulbildungsgang den Realschulabschluss.
Absolventen der Oberschule haben beste Aussichten auf dem heimischen Arbeitsmarkt. Mit ihrer praxisorientierten Ausbildung und engen Kontakten zu Unternehmen sind Oberschulen die Nachwuchsschmiede für Fachkräfte, die Sachsens Wirtschaft schon heute dringend braucht.
Ein Wechsel zum allgemeinbildenden Gymnasium ist unter bestimmten Voraussetzungen am Ende der zehnten Klasse möglich. (abschlussbezogene zweite Fremdsprache, Durchschnitt des Realschulabschlusses mindestens 2,5; die Klasse 10 muss am Gymnasium wiederholt werden).
Nach dem Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses können die Schulabgänger in die berufliche Ausbildung (schulisch oder dual) wechseln.
Schulordnung für Oberschulen (SOOSA)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-Saechsisches-Schulgesetz
Sächsisches Schulgesetz (SSG)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-Saechsisches-Schulgesetz