Bestimmungen zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes
Vor den Osterferien durften die Schüler bei Einhaltung des Mindestabstandes den Mund- und Nasenschutz im Unterricht ablegen. Nun testen wir zweimal pro Woche, und müssen selbst an den Testtagen auch im Unterricht Mundschutz tragen. Ich persönlich halte das für unverhältnismäßig und überzogen, aber die Sächsische Corona-Schutzverordnung lässt hier leider keinen Spielraum zu. Nachfolgend können Sie hier in Auszügen die gegenwärtig geltenden Regeln nachlesen.
Die Lehrerinnen und Lehrer werden dennoch eigenverantwortlich genügend Raum und Möglichkeiten zum "Durchatmen" während des Schultages schaffen.
Kinder mit Maskenbefreiung müssen in der Schule auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzeigen können.
Durchführen von Selbsttests zu Hause
Wer sein Kind nicht in der Schule selbst testen lassen will, kann (wöchentlich zweimal) den Selbsttest zu Hause durchführen (lassen), und muss dem Kind dafür die nachfolgende Bescheinigung ausgefüllt und unterschrieben mit in die Schule geben. Die Gruppe 1 wird jeweils Dienstags und Donnerstags getestet, die Gruppe 2 wird Montags und Mittwochs getestet.
Klaffenbach, Sl