Hinweise zum aktuellen Infektionsgeschehen ...

Liebe Eltern,

das gegenwärtige Infektionsgeschehen verlangt von allen Beteiligten viel ab. Die Meldungen überschlagen sich, die Verordnungen werden ständig nachgeschärft und sind dann auch gleich viele Seiten lang. Hier noch den Überblick zu behalten, ist wirklich nicht einfach.

 

Ich möchte Sie nachfolgend kurz über den gegenwärtigen Schulbetrieb informieren:

 

Wir haben derzeit einzelne Klassen, in denen mehrere Covid-19-Infektionen auftreten, andere Klassen wieder, in denen alle Kinder anwesend sind. Wichtigste Ziele sind, auf der einen Seite den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten und auf der anderen Seite weitere Ansteckungen zu vermeiden. Wir testen mindestens dreimal pro Woche und sind bemüht, alle anderen in der Schule geltenden Hygienebestimmungen konsequent umzusetzen. 

Sollte es dennoch notwendig sein, einzelne oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit zu versetzen, benötigen wir dafür eine Allgemeinverfügung des Kultusministeriums, die wir nach Rücksprache und Erörterung des Einzelfalls mit den Verantwortlichen bei Kultus dann in der Regel auch zugesandt bekommen, aber trotzdem die letzte Notbremse bleiben soll.

 

Uns erreichen auch Fragen zur Umsetzung der Quarantäne-Bestimmungen, wenn Kinder oder Familienangehörige über einen positiven Antigentest verfügen. Die Gesundheitsämter sind im Moment hoffnungslos überlastet, daher habe ich Ihnen hier die wichtigsten Infos zum Thema Häusliche Absonderung zusammengestellt:

 

Im Einzelnen gilt seit Sonntag, dass die positiv getesteten Personen eigenverantwortlich und ohne Anordnung durch die Behörde verpflichtet sind, 

 

  • sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses abzusondern
  • im Falle der Testung mit einem Antigenschnelltest, einen PCR-Test durchführen zu lassen
  • ihren Hausstandsangehörigen ihr positives Testergebnis mitzuteilen und sie darüber zu informieren, dass sie sich ebenfalls eigenverantwortlich und ohne Anordnung durch die Behörde absondern müssen
  • gegebenenfalls weitere enge Kontaktpersonen über ihr positives Testergebnis und die Empfehlung zur Testung nach dem vierten oder fünften Tag des letzten Kontaktes zu informieren
  • auf Verlangen das Gesundheitsamt über ihre Hausstandsangehörigen und ggf. weitere enge Kontaktpersonen zu informieren.

 

Personen, welche die Corona-Warn-App heruntergeladen haben, wird dringend empfohlen, das positive Testergebnis zu teilen.

Die Informationen zur Absonderung werden vom Gesundheitsamt ab sofort grundlegend nur an den Quellfall verschickt. Das hat zur Folge, dass die Information an die jeweiligen Hausstandsangehörigen durch den Quellfall und nicht durch die Behörde erfolgt. Das Schreiben an den Quellfall dient jedem Hausstandsangehörigen zugleich als Nachweis, zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber oder der Schule.

Ausgenommen von der Pflicht zur Absonderung sind:

 

  • Hausstandsangehörige, die seit dem Zeitpunkt der Testung beziehungsweise ab Auftreten der ersten typischen Symptome des Quellfalls sowie in den zwei Tagen vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu dieser Person hatten und ihrerseits keine typischen Symptome aufweisen
  • Zum Zeitpunkt des Kontaktes vollständig geimpfte oder genesene Personen, die symptomfrei sind.“

 

Liebe Eltern, ich wünsche Ihnen weiterhin Kraft und Gesundheit. Sollten Sie Fragen haben, können Sie gern in der Schule anrufen.

 

Mit freundlichen Grüßen

U. Klaffenbach, Sl

 

 

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